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Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Der Jahresbericht 2023 des NKR wurde jetzt veröffentlicht. Sein Titel: „Weniger, einfacher, digitaler. Bürokratie abbauen. Deutschland zukunftsfähig machen.“ 

NKR - der Eintrag auf Wikipedia lautet dazu: „Der NKR prüft seit 2006 die transparente und nachvollziehbare Darstellung der Bürokratiekosten aus Informationspflichten und seit 2011 die gesamten Folgekosten (Erfüllungsaufwand) in allen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen der Bundesregierung. Entscheidungsträger in Regierung und Parlament bekommen so belastbare Informationen darüber, welche Kostenfolgen mit ihren Entscheidungen ausgelöst werden. Darüber hinaus berät er die Bundesregierung in Sachen ‚Bessere Rechtsetzung‘. International setzt sich der NKR gleichermaßen für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Grundlagen seiner Arbeit ist das im September 2006 verabschiedete NKR- Gesetz.“

Zur Klarstellung, zur Verdeutlichung - Der botenmeister macht sich heute smart und zitiert weiter aus Wikipedia Einträgen:

Bürokratiekosten sind Belastungen, die durch einen bestimmten Grad an Bürokratie beziehungsweise durch ein Mehr oder Weniger an Bürokratie entstehen. Der Begriff spielt sowohl in der Bürokratieforschung als auch im Zusammenhang mit den politischen Diskussionen zum Bürokratieabbau eine wichtige Rolle, da die gewählte Abgrenzung ein Einfluss auf die Ergebnisse beziehungsweise Schlussfolgerungen hat.

Der Bürokratiekosten-Begriff wird unterschiedlich verwendet.

Im Zusammenhang mit Unternehmen wird oft von Bürokratieüberwälzungskosten gesprochen. Bürokratieüberwälzungskosten bezeichnen dabei diejenigen Kostenbestandteile, die in privatwirtschaftlichen Unternehmen entstehen aufgrund der vom Staat auf die Privatwirtschaft durch Gesetz und Recht überwälzten Verwaltungsarbeiten (zum Beispiel Lohnsteueranmeldung), die die Privatwirtschaft dann für den Staat unentgeltlich zu erbringen hat.

Das Standardkosten-Modell (SKM) verwendet den Begriff der Informationskosten. Der Begriff kann insofern verwirrend sein, da es sich hierbei nicht um Kosten handelt, die das Unternehmen zur Informationsbeschaffung aufwenden muss, sondern um administrative Kosten, die aus der Bereitstellung von Informationen durch Unternehmen für öffentliche Einrichtungen oder Dritte resultieren. Obwohl im Zusammenhang mit dem SKM oft von der Messung aller Bürokratiekosten die Rede ist, stellen Informationskosten nur einen Teil der administrativen Kosten dar, die wiederum nur eine Untermenge aller Bürokratiekosten sind.

Häufig werden Bürokratiekosten fälschlich auch mit Regulierungskosten bzw. Erfüllungskosten gleichgesetzt. Zu solchen Kosten zählen aber alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Gesetzes anfallen, also auch z.B. der gesetzlich vorgeschriebene Einbau von Filteranlagen.

Dem Empfinden vieler Normadressaten nach sind Bürokratiekosten Belastungen, die durch unsinnige oder zu viele Vorschriften entstehen.“

Nach nun gefühlt 60 bis 65 anstrengend zu lesenden Zeilen zurück zum NKR-Jahresbericht. Laut des Berichts belaufen sich allein die im Bereich der Wirtschaft liegenden Bürokratiekosten auf 65 Milliarden Euro. 60 Milliarden Euro ist die Summe, die der Bundesregierung beim ersten Schockerwachen fehlte wegen des „Klimafonds-Urteils“ des Bundesverfassungsgerichts.

Abschließend die Pointe, zu, zu schön, wenn es nicht so, so (kosten)ärgerlich wäre:

Auch der Regierungsarbeit selbst stellt der Normenkontrollrat ein mangelndes Zeugnis aus. In der Verwaltung sei das Tempo zu niedrig, bei den Gesetzgebungsverfahren dagegen das Tempo zu hoch. Die Bundesregierung ignoriere immer häufiger Einwände, Warnungen der anderen Verfassungsorgane sowie von externen Fachleuten aus Verbänden und aus der Wirtschaft. Mit dem Ergebnis: Gesetze von unzureichender Qualität, mit hohen Folgekosten und neuer Bürokratie. Schüsse aus der Hüfte herausraus sollten schon zielsicher treffen. Das Team Olaf ist aber sicher nicht die Olsen Bande.

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